SB 214 | Steuern, Gebühren und Beiträge

Straßenausbaubeiträge


Kurzinformationen

Abschaffung

Mit dem Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen vom 19.06.2019 hat das Land Brandenburg die Möglichkeit, Beiträge von den Anliegern für den Ausbau kommunaler Straßen zu erheben, abgeschafft. Dies betrifft die Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG für Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind und die in der Baulast der Gemeinden stehen.

 

Der Straßenbaubeitrag wird zum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erneuerung und Verbesserung von Anlagen im Bereich der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze, d.h. für den Ausbau bereits hergestellter (vorhandener) Erschließungsanlagen, erhoben.

 

 

 

 


Rechtsgrundlagen

 

§ 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG)

 

 


Gebühren

Die Kosten für den Straßenbau (Straßenbaubeitrag) werden nach der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Perleberg erhoben. Der Kostensatz für die Grundstückszufahrten erfolgt nach der Grundstückszufahrtensatzung.

 

 


Ansprechpartner

Frau M. Köster
Zi. 1.09
Großer Markt 12
Telefon (03876) 781 210
Telefax (03876) 781 415