Sachgebiet | Bürgerbüro und Ordnungsangelegenheiten

Hauptwohnung, abmelden


Beschreibung

Eine Abmeldung ist erforderlich bei:

 

Die Abmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde ist nur erforderlich, wenn nach dem Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Dies ist z.B. der Fall bei Obdachlosigkeit oder wenn man Deutschland verlässt, also der Wohnsitz in das Ausland verlegt wird.

 

Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt nur noch bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, sie muss jedoch innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde erfolgen.


Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz


Notwendige Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass


Fristen

frühstens eine Woche vor Auszug, spätestens zwei Wochen nach Auszug


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Herr C. Martin
Zi. 1.04
Karl-Liebknecht-Straße 33
Telefon (03876) 781 323
Telefax (03876) 781 303

Frau J. Marschner
Zi. 1.01
Karl-Liebknecht-Straße 33
Telefon (03876) 781 321
Telefax (03876) 781 303

Frau A. Schröder
Zi. 1.03
Karl-Liebknecht-Straße 33
Telefon (03876) 781 320
Telefax (03876) 781 303

Herr A. El-Kassem
Zi. 1.02
Karl-Liebknecht-Straße 33
Telefon (03876) 781 324
Telefax (03876) 781 303


Formulare

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