SB 214 | Steuern, Gebühren und Beiträge

Kostenersatz für Grundstückszufahrten


Rechtsgrundlagen


Gebühren

Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung oder Beseitigung sowie die Kosten für die Unterhaltung einer Grundstückszufahrt sind der Stadt Perleberg zu ersetzen (Kostenersatz). Der Kostenersatz wird nach der Grundstückszufahrtensatzung erhoben.


Ansprechpartner

Frau M. Köster
Zi. 1.09
Großer Markt 12
Telefon (03876) 781 210
Telefax (03876) 781 415