Kostenersatz für Grundstückszufahrten
Rechtsgrundlagen
Kosten
Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung oder Beseitigung sowie die Kosten für die Unterhaltung einer Grundstückszufahrt sind der Stadt Perleberg zu ersetzen (Kostenersatz). Der Kostenersatz wird nach der Grundstückszufahrtensatzung erhoben.
Ansprechpartner
SB 214 | Steuern, Gebühren und Beiträge
Frau M. Köster
Zi. 109
Großer Markt 12 (03876) 781 210
(03876) 781 415