SB 320 | Natur- und Landschaftspflege

Immissionsschutz


Kurzinformationen

 

Kleine Holzfeuer

Das Verbrennen von Gartenabfällen, Pflanzenresten, Laub und frischem Gehölzschnitt ist verboten! Gestattet ist lediglich das gelegentliche Abbrennen kleiner Holzfeuer in Form eines Lagerfeuers von 1x1 Meter Größe unter Beachtung strenger Auflagen und gemäß der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Abbrennen von Stoffen im Freien im Gebiet der Stadt Perleberg“.

 

Link zum Traditionsfeuer


Beschreibung

Für das Abrennen eines Feuers gelten folgende Regeln:

 

Der Betreiber eines Feuers ist auch für dessen Sicherung verantwortlich.

 

Kleine Holzfeuer von maximal 1 m x 1 m Größe können unter Einhaltung der Bestimmungen aus der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Abbrennen von Stoffen im Freien im Gebiet der Stadt Perleberg“

 

(außer an Sonn- und Feiertagen sowie am 24. und 31.Dezember) ab 9.00 Uhr bis Einbruch der Dunkelheit abgebrannt werden. Diese Feuer dürfen nur gelegentlich abgebrannt werden. Bei Beschwerden durch die Nachbarschaft muss das Feuer gelöscht werden.

 

Hinweis: genehmigungsfreie, kleine Holzfeuer dürfen nicht zur Beseitigung von Gartenabfällen genutzt werden. Laub, Pflanzenreste und frischer Baum- und Strauchschnitt müssen kompostiert, geschreddert oder an einer Annahmestelle für pflanzliche Abfälle (z.B. Kleinannahmestelle des Landkreises Prignitz) abgegeben werden. Das Verbrennen in einer Tonne ist unzulässig.

 

Weitere Hinweise: www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.229093.de


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Frau A. Hartwig
Zi. 2.04
Karl-Liebknecht-Straße 33
Telefon (03876) 781 650
Telefax (03876) 781 602