Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Groß Buchholz
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit werden Sie und Ihr/e Partner/Partnerin zur Jagdgenossenschaftsversammlung herzlich eingeladen.
Termin: Mittwoch, 4. August 2021
Ort: Sportlerheim, Groß Buchholz
Zeit: 19.00 Uhr
Zu Beginn sind traditionell alle Verpächter von unseren Jagdpächtern zum gemeinsamen Schüsseltreiben herzlich eingeladen. Um ca. 19.45 Uhr beginnt die Hauptversammlung.
Tagesordnung:
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Bericht des Vorstandes zum Verlauf des Jagdjahres 2020
- Bericht des Kassenführers
- Bericht der Kassenprüfer
- Bericht zum Jagdjahr 2020 durch die Jagdpächter
- Bestätigung der Berichte
- Beschluss zur Auszahlung der Jagdpacht
- Entlastung des Vorstandes, des Kassenführers und der Kassenprüfer
- Sonstiges
Im Anschluss an die Versammlung wird die Jagdpacht für das vergangene Jagdjahr 2020/2021 ausgezahlt. Es wird daran erinnert, dass laut BJagdG jeder Eigentümer verpflichtet ist, seine land- und forstwirtschaftlichen Flächen dem Jagdvorstand anzuzeigen, um seinen Anspruch am Reinertrag des jeweiligen Jagdjahres zu sichern.
Auswärtige Jagdgenossen sind gemäß § 16 Absatz 3 der Satzung verpflichtet, dem Jagdvorstand einen am Sitz der Jagdgenossenschaft wohnenden Zustellungsbevollmächtigten zu benennen. Verhinderte Jagdgenossen haben gemäß § 7 der Satzung einem anderen Jagdgenossen eine Vollmacht zur Empfangsberechtigung der Jagdpacht mitzugeben.
Auf Antrag ist die Überweisung der Jagdpacht unter Berücksichtigung der Kosten möglich.
Mit freundlichem Gruß
Jagdvorstand
Text: Jagdgenossenschaft Groß Buchholz, Dorfplatz 2, 19348 Groß Buchholz, Tel.: (03876) 616 767
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