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Sachgebiet | Bürgerbüro und Ordnungsangelegenheiten

Wohnberechtigungsbescheinigung


Kurzinformationen

Der Besitz eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) ist die Voraussetzung für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung. Einen Wohnberechtigungsschein können Wohnungssuchende erhalten, wenn ihr Gesamteinkommen und das Jahresbruttoeinkommen aller mitziehenden, familien- bzw. haushaltangehörigen Personen zusammen die gesetzlich vorgegebene Einkommensgrenze nicht übersteigt.


Beschreibung

Die neuen Einkommensgrenzen (gelten ab 01.01.2024) gemäß BbgWoFG:

  • für Einpersonenhaushalt = 18.500,00 €

  • für Zweipersonenhaushalt = 26.000,00 €

  • zuzüglich für jede zum Haushalt gehörende Person = 5.800,00 €

  • zuzüglich für jedes zum Haushalt gehörende Kind im Sinne § 32 Abs. 1-5 EstG = 2.000,00 €

 

Zur Ermittlung des Jahreseinkommens jeder zum Haushalt gehörenden Person werden die letzten 12 Monate vor der Antragstellung als Bewertungszeitraum herangezogen. Die einzureichenden Einkommensunterlagen müssen diesen Zeitraum vollständig belegen. Eine prognostische Berechnung für die Zukunft (Geltungsdauer des WBS) kann erfolgen (nach den regeln des WoGG). Der WBS kann nur für den angestrebten Hauptwohnsitz beantragt werden. Er besitzt eine Gültigkeit von einem Jahr ab Ausstellungsdatum. Antragsberechtigt ist jeder volljährige Bürger. Alle mitziehenden Personen müssen zur Familie bzw. zum Haushalt gehören. Der Antrag muss eigenhändig von allen volljährigen mitziehenden Personen unterschrieben sein.

 

Bei der Vergabe eines Wohnberechtigungsschein werden folgende Bezugsberechtigungen unterschieden:

  • WBS zum Bezug einer Sozialwohnung, die im öffentlich geförderten Wohnungsbau einschließlich der Förderung von Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen errichtet werden (1. Förderweg)

  • Bescheinigung für die Bezugsberechtigung einer Wohnung, die im öffentlich geförderten Wohnungsbau einschließlich der Förderung von Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen (3. Förderweg) errichtet wurde. Hier darf die o. g. zulässige Einkommensgrenze um bis zu 60 % überschritten werden.

  • Bescheinigung für die Bezugsberechtigung einer Wohnung mit zulässiger Einkommens-überschreitung von 20 % nach BbgWoFEGV

 

Ein Wohnberechtigungsschein wird in Abhängigkeit von der Wohnungsgröße vergeben:

 

Haushaltsangehörige

 

Wohnungsgröße

Anzahl der

Wohnräume

1 Person-Haushalt

50 qm

2

2 Personen-Haushalt

65 qm

2

3 Personen-Haushalt

80 qm

3

4 Personen-Haushalt

90 qm

4

 
 
 

 

Ein zusätzlicher Wohnraum von je 10 qm ist möglich zur Berücksichtigung

  • besonderer persönlicher oder beruflicher Bedürfnisse eines Haushaltangehörigen,

  • eines nach der Lebenserfahrung in absehbarer Zeit zu erwartenden zusätzlichen Raumbedarf,

  • zur Vermeidung einer besonderen Härte.


Rechtsgrundlagen

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Notwendige Unterlagen

  • vollständiger Antrag, der von allen mitziehenden volljährigen Haushaltsangehörigen eigenständig zu unterschreiben ist

  • Personalausweis oder Reisepass/Reisepass aller Haushaltsangehörigen (im Original vorlagen)

  • sämtliche für Sie/Ihre Haushaltangehörigen zutreffenden Unterlagen in Kopie der Antragsunterlagen beifügen

  • Meldebescheinigung/Haftbescheinigung: auch, wenn nicht in der Stadt Perleberg wohnhaft

  • Aufenthaltsgenehmigung/-erlaubnis für Ausländer die bei der Antragstellung noch mindestens 1 Jahr gültig ist

  • Verdienst-/Gehaltsbescheinigungen ggf. Arbeits-/Ausbildungs-/Umschulungsvertrag

  • BAfÖG-Bescheid

  • Rentenbescheid

  • Bescheid über Arbeitslosengeld I/Arbeitslosengeld II

  • Bescheid über Sozialhilfe nach SGB XII

  • letzten Einkommensteuerbescheid

  • Nachweis zum Gewerbe

  • Heiratsurkunde

  • Ausweis nach § 69 SGB IX (Schwerbehindertenausweis)

  • Nachweis über Pflegebedürftigkeit

  • Nachweis über gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen

  • letzte Einkommensteuererklärung/Vorauszahlungsbescheide


Gebühren

Die Gebühr für die Ausstellung eines WBS beträgt 15,00 €. Im Einzelfall kann auf Antrag Gebührenermäßigung sowie Gebührenbefreiung gewährt werden.


Ansprechpartner

Herr C. Martin
Zi. 1.04
Karl-Liebknecht-Straße 33
Telefon (03876) 781 323
Telefax (03876) 781 303

Frau J. Marschner
Zi. 1.01
Karl-Liebknecht-Straße 33
Telefon (03876) 781 321
Telefax (03876) 781 303

Frau A. Schröder
Zi. 1.03
Karl-Liebknecht-Straße 33
Telefon (03876) 781 320
Telefax (03876) 781 303

Herr A. El-Kassem
Zi. 1.02
Karl-Liebknecht-Straße 33
Telefon (03876) 781 324
Telefax (03876) 781 303


Formulare

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Kontakt
 

Rolandstadt Perleberg

Bürgermeister Axel Schmidt

Großer Markt 1 a | 19348 Perleberg

Tel.: (03876) 781 0

Fax: (03876) 781 180

E-Mail:

 

Sprech-/Öffnungszeiten

Montag und Freitag

8.00 bis 11.30 Uhr
Dienstag

8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 17.30 Uhr

Mittwoch

geschlossen
Donnerstag

8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 15.00 Uhr

Ausnahme: Standesamt freitags keine Sprechzeit.

 

 

Hinweise

Termine sind an den anderen Tagen nach Vereinbarung möglich.

Vermittlung: NEU: Karl-Liebknecht-Straße 33, 1. OG, Zi.-Nr. 1.05. Fahrstuhl vorhanden.

Bürgerbüro: Termin vorab online (Link) oder telefonisch vereinbaren!

 
 
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